Wettflugordnung

Für die Bewertung der Tauben gelten im Grunde die im Kosovo üblichen Regeln.  Zusätzlichen gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen.

1.       Der Wettbewerbsteilnehmer muß einen Wettflug vorher dem Vorsitzenden melden. Der Wettflug muß durch 3 Schiedsrichter bewertet werden. Die Schiedsrichter werden vom Verein bestellt.

2.       Die Wettflugteilnehmer konkurieren auf Vereinsebene. Es wird eine Rangliste geführt.

3.       Der Wettbewerber darf nur mit eigenen Tauben starten. Vereinsfremde Tauben sind nicht zugelassen.
Im Falle einer Zuwiderhandlung erfolgt die Disqualifzierung. Im Wiederholungsfalle kommt es zum aus dem KDU.
Da sich der Verein Kosova Dunek Union e.V. im Januar 2011 gegründet hat, wird für die Wettflug Saisons bis 21.3.2013 eine Übergangsregelung geschaffen. Während dieser Übergangszeit ist es zulässig mit Vereinsfremdberingten Tauben zu starten. Hierbei muß es sich jedoch um registrierte Ringe handeln.

4.       Dieser Verordnung unterliegen alle Mitglieder des Kosova Dunek Union e.V..

5.       Die Flugsaison beginnt jeweils am 21.3. eines Jahres und endet am 30.11. desselben Jahres.
An einem Wettbewerb kann jedes ordentliche Mitglied teilnehmen, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:

a.       Der Mitgliedsbeitrag ist entrichtet ist.

b.      Der Wettbewerber einen schriftlichen Startanmeldung einreicht.

6.       Für die Anmeldung ist das vom Verein zur Verfügung stehende Anmeldeformular zu verwenden. Die Anmeldung hat 4 Tage im Voraus an den Vorsitzenden zu erfolgen. Bei der Anmeldung muß die Anzahl der zu startenden Tauben und die dazugehörigen Ringnummern der angegeben werden. Die Anmeldung kann ausnahmsweise auch telefonisch erfolgen. Die schriftliche Anmeldung ist aber spätestens am Wettflugtag nachzuzureichen.

7.       Züchtern ist es erlaubt an Vereinsfremden Wettbewerben teilzunehmen. Die teilnehmenden Tauben dürfen nur einen Vereinsring tragen.

8.       Die Schiedskommision ist verpflichtet ein Wettkampfbuch zu führen. Im Wettkampfbuch wird folgendendes dokumentiert:

a.       Name des Züchters

b.      Datum des Wettbewerbes

c.       Namen der 3 Schiedsrichter

d.      Alle erzielten Ergebnisse

9.       Die Schiedskommision besteht aus erfahrenen Schiedsrichtern, die die mit Tauben Erfahrung haben. Schiedsrichter kann nur werden, wer Vereinsmitglied ist.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet frei und unabhängig zu entscheiden. Die Entscheidung ist bindend.

10.   Die Tätigkeit des Schiedsrichters ist ehrenamtlich und unentgeltlich.

11.   Die Schiedskommision hat vor Wettflugbeginn die Ringnummer mitden  angemeldeten Daten zu überprüfen.

12.   Die Schiedskommision entscheidet über alle strittige Fälle direkt am Wettkampfort.

13.   Der teilnehmende Wettbewerber ist verpflichtet, den Schiedsrichtern die Bewertung der angemeldeten Wettflüge zu ermöglichen. Der Wettbewerber hat sich den Vereinregeln entsprechend zu verhalten, kommt es zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten, gleich welcher Art, ist die Schiedskommision berechtigt, den Wettkampf abzubrechen. Der Teilnehmer ist in solch einem Fall disqualifiziert.

14.   Ein Züchter muss die Annulierung eines Wettbewerbes spätestens 2 Tage vor dem Wettbewerb bekannt machen. In besonderen im folgenden genannten Fällen ist eine Absage des Wettbewerbs auch ohne Einhaltung der Meldefrist möglich:

a.       Schlechte Wetterverhältnisse (starker Wind, starker Regen, Schnee, Hagel)

b.      Greifvogelangriffe

c.       Schwere familiäre Fälle, Todes- oder ähnliche Fälle

Bei Greifvogelangriffen ist es möglich eine andere, als die ursprünglich angemeldete starten zu lassen.

15.   Zum Saisonende werden die 3 Erstplazierten der Rangliste, gem. aller gültig bewerteten Wettflüge bekannt gegeben.

16.   Die Schiedsrichter bewerten die Wettflüge mit Augenmaß, nach bestem Wissen. Jeder Schiedsrichter kann eine Taube disqualifizieren, wenn die Taube außer Sichtweite fliegt oder die Drehung unklar ist.

17.   Die Messung beginnt, mit Start der Drehung und endet mit Abschluß der Drehung.

18.   Die Taube wird normalerweise zum Fliegen vom Taubenschlag losgelassen, aber wenn der Züchter seine Taube weit weg vom Taubenschlag oder von einem Hügel los lassen will, so ist es erlaubt. Auch das Starten aus der Hand ist zulässig.

19.   Ein Flug der nicht bewertet werden kann, darf wiederholt werden.

20.   Falls eine Taube die Mindestanforderungen (50 m Drehung) nicht erfüllt, wird der Wettkampf nicht im Wettkampfbuch dokumentiert. Außerdem wird eine Strafzahlung in Höhe von 25,00 EUR fällig.

21.   Die Schiedskommision ist verpflichtet jeden Wettkampfflug zu bewerten. Aus den3 Einzelbewertungen wird der Durchschnitt gebildet. DieToleranz zwischen den Bewertungen der einzelnen Schiedsrichtern darf wie folgt sein:

a.       Toleranz von 10 m bei einer Drehungslänge unter 100 m

b.      Toleranz von 20 m bei einer Drehlänge von 100 – 150 m

c.       Toleranz von 30 min bei einer Drehlänge von 150 bis 200 m

22.   Ein Schiedsrichter der bewußt oder unbewußt falsche Bewertungen abgibt, darf nach der dritten Fehlbewertung nicht wieder als Schiedsrichter eingesetzt werden.

23.   Eine Taube darf 3 mal pro Flugsaison an Wettkämpfen teilnehmen.

24.   Eine Taube die in der laufenden Flugsaison bereits gestartet ist, muß bei weiteren Wettflügen mindestens 50 m mehr schaffen (drehen). Ist dies nicht der Fall, wird die Bewertung des vorherigen Wettfluges weitergeführt.

Protokollnotiz vom 29.1.2011                                         

-          Der Wettflugveranstalter soll entscheiden ob nur de Schiedsrichter oder auch Besucher beim Wettflug anwesend sind

-          5 Schiedrichter?

-          Art der möglichen Drehungen

-          Genaue Bezeichnung der Farbe der Wettflugtaube notwendig

     

Sie können die aktuelle Wettflugordnung hier herunterladen: